Stadtratssitzung-2016-10-11-TOP-02-Verrohrungen Theisau: Unterschied zwischen den Versionen
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Gewässer dritter Ordnung im Steingraben und Verrohrungen in den Bereichen Rötenberg, Gründlein und Gründleinsweg; dienen dazu, bei Regenereignissen das Oberflächenwasser von den jeweiligen Hängen zu fassen und abzuleiten. Keine Anlagen der öffentlichen | Gewässer dritter Ordnung im Steingraben und Verrohrungen in den Bereichen Rötenberg, Gründlein und Gründleinsweg; dienen dazu, bei Regenereignissen das Oberflächenwasser von den jeweiligen Hängen zu fassen und abzuleiten. Keine Anlagen der öffentlichen | ||
Entwässerungsanlage, sondern um Gewässer dritter Ordnung. | Entwässerungsanlage, sondern um Gewässer dritter Ordnung. | ||
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====Diskussion==== | ====Diskussion==== |
Version vom 12. Oktober 2016, 07:57 Uhr
Projekt | Projekt::Theisau |
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Stichwort | Stichwort::Kanalisation |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-10-11 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2016/10/11 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage::dto. |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, dass diese Verrohrungen als Gewässer dritter Ordnung eingestuft und
geführt werden.]] |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis::Einstimmig |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Ja |
Vergabe | Vergabe:: |
Sachverhalt
Gewässer dritter Ordnung im Steingraben und Verrohrungen in den Bereichen Rötenberg, Gründlein und Gründleinsweg; dienen dazu, bei Regenereignissen das Oberflächenwasser von den jeweiligen Hängen zu fassen und abzuleiten. Keine Anlagen der öffentlichen Entwässerungsanlage, sondern um Gewässer dritter Ordnung.