Stadtratssitzung-2016-10-11-TOP-02-Verrohrungen Theisau: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 5: Zeile 5:
 
|Antragsteller=Stadtverwaltung Burgkunstadt
 
|Antragsteller=Stadtverwaltung Burgkunstadt
 
|Beschlussdatum=2016/10/11
 
|Beschlussdatum=2016/10/11
|Beschlussvorlage=Der Stadtrat beschließt, dass diese Verrohrungen als Gewässer dritter Ordnung eingestuft und
+
|Beschlussvorlage=dto.
geführt werden.
 
 
|Beschluss=Der Stadtrat beschließt, dass diese Verrohrungen als Gewässer dritter Ordnung eingestuft und
 
|Beschluss=Der Stadtrat beschließt, dass diese Verrohrungen als Gewässer dritter Ordnung eingestuft und
 
geführt werden.
 
geführt werden.
Zeile 15: Zeile 14:
 
Gewässer dritter Ordnung im Steingraben und Verrohrungen in den Bereichen Rötenberg, Gründlein  und Gründleinsweg;  dienen dazu, bei Regenereignissen das Oberflächenwasser von den jeweiligen Hängen zu fassen und abzuleiten. Keine Anlagen der öffentlichen
 
Gewässer dritter Ordnung im Steingraben und Verrohrungen in den Bereichen Rötenberg, Gründlein  und Gründleinsweg;  dienen dazu, bei Regenereignissen das Oberflächenwasser von den jeweiligen Hängen zu fassen und abzuleiten. Keine Anlagen der öffentlichen
 
Entwässerungsanlage, sondern um Gewässer dritter Ordnung.
 
Entwässerungsanlage, sondern um Gewässer dritter Ordnung.
 
  
 
====Diskussion====
 
====Diskussion====

Version vom 12. Oktober 2016, 07:57 Uhr

Projekt Projekt::Theisau
Stichwort Stichwort::Kanalisation
Straße Straße::
Stadtratssitzung Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2016-10-11
Antragsteller Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt
Beschlussdatum Beschlussdatum::2016/10/11
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussvorlage::dto.
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> [[Beschluss::Der Stadtrat beschließt, dass diese Verrohrungen als Gewässer dritter Ordnung eingestuft und

geführt werden.]]

Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> Beschlussnummer::
Abstimmungsergebnis Abstimmungsergebnis::Einstimmig
Maßnahmen Maßnahme::
Notiz Notiz::
Sollkosten Sollkosten::
Istkosten Istkosten::
Haushaltsstelle Haushaltsstelle::
Haushaltsansatz Haushaltsansatz::
Haushaltsnotiz Haushaltsnotiz::
Vergabe an VergabeAn::
Frist Frist::
Wiedervorlage Wiedervorlage::
Vorgängerbeschluss Vorgängerbeschluss::
Folgebeschluss Folgebeschluss::
Erledigt Erledigt::Ja
Vergabe Vergabe::

Sachverhalt

Gewässer dritter Ordnung im Steingraben und Verrohrungen in den Bereichen Rötenberg, Gründlein und Gründleinsweg; dienen dazu, bei Regenereignissen das Oberflächenwasser von den jeweiligen Hängen zu fassen und abzuleiten. Keine Anlagen der öffentlichen Entwässerungsanlage, sondern um Gewässer dritter Ordnung.

Diskussion