Stadtratssitzung-2016-09-13-TOP-04-Neuregelung der Umsatzbesteuerung - § 2b UStG: Unterschied zwischen den Versionen
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|Abstimmungsergebnis=Einstimmig beschlossen | |Abstimmungsergebnis=Einstimmig beschlossen | ||
|Maßnahme=Die Vermietung des City Mobiles, das Schustermuseum, Konzessionsabgaben, Familienbücher usw. werden nach der neuen Regelung ab 1.1.2021 umsatzsteuerpflichtig. | |Maßnahme=Die Vermietung des City Mobiles, das Schustermuseum, Konzessionsabgaben, Familienbücher usw. werden nach der neuen Regelung ab 1.1.2021 umsatzsteuerpflichtig. | ||
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|Wiedervorlage=2020/01/01 | |Wiedervorlage=2020/01/01 | ||
|Erledigt=Nein | |Erledigt=Nein |
Version vom 29. September 2016, 10:39 Uhr
Sachverhalt
Ab 01.01.2017 besteht auch für die Stadt Umsatzsteuerpflicht für gewerbliche Betriebe, sofern diese nicht rein hoheitliche Aufgaben erfüllen. So z.B.
Die Vermietung des City Mobiles, das Schustermuseum, Konzessionsabgaben, Familienbücher usw. werden nach der neuen Regelung umsatzsteuerpflichtig.
Gebühren nach Kostengesetz zur Überprüfung der Ehefähigkeit
- Nach alter und neuer Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig
Verkauf eines Familienbuchs
- Alte Rechtslage nicht umsatzsteuerpflichtig, nach neuer Rechtslage umsatzsteuerpflichtig mit 7%
Es kann beantragt werden, die alte Rechtslage bis Ende 2020 fortzuführen