Planaufstellungsverfahren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. Juni 2016, 15:54 Uhr

Das Planaufstellungsverfahren beginnt mit einem Aufstellungsbeschluss.

Aufstellungsbeschluss

Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bauleitplan aufzustellen, ist ortsüblich bekannt zu machen. (BauGB § 2 Abs. 1)

Satzungsbeschluss

Publikationen

  • * Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 9761 (Teil 4 Ziffer 4.4.2)

Siehe auch