Vergabe: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Vergabe]] von Aufträgen muß eine [[öffentliche Ausschreibung]] vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine [[beschränkte Ausschreibung]] oder eine [[freihändige Vergabe]] rechtfertigen ({{KommHV-Kameralistik 31}} Abs. 1). Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluß von Verträgen sind die Vergabegrundsätze anzuwenden, die das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bekanntgibt ({{KommHV-Kameralistik 31}} Abs. 2).<ref>Siehe {{IB3-1512.4-138}}</ref>
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Der [[Vergabe]] von Aufträgen muß eine [[öffentliche Ausschreibung]] vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine [[beschränkte Ausschreibung]] oder eine [[freihändige Vergabe]] rechtfertigen ({{KommHV-Kameralistik 31}} Abs. 1). Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluß von Verträgen sind die Vergabegrundsätze anzuwenden, die das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekanntgibt ({{KommHV-Kameralistik 31}} Abs. 2).<ref>Siehe {{IB3-1512.4-138}}</ref>
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 12. Juli 2019, 14:19 Uhr

Der Vergabe von Aufträgen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen (KommHV-Kameralistik § 31 Abs. 1). Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluß von Verträgen sind die Vergabegrundsätze anzuwenden, die das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekanntgibt (KommHV-Kameralistik § 31 Abs. 2).<ref>Siehe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 14. Oktober 2005 Az.: IB3-1512.4-138, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 12. Dezember 2012 (AllMBl 2013 S. 6) (veraltet)</ref>

Normen

Verordnungen

KommHV-Kameralistik

KommHV-Doppik

Verwaltungsvorschriften

Rechtsprechung

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 157
  • Zu Strafbarkeitsrisiken fehlerhafter Vergaben öffentlicher Aufträge siehe Gerhard Wolf, Die Strafbarkeit der rechtswidrigen Verwendung öffentlicher Mittel, Juristische Abhandlungen Band 31, Vittorio Klostermann, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3465027582 Seite 192 f.

Broschüren

Formulare

Siehe auch

Fußnoten

<references/>