Personalakte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
  
 
* {{BAG 9 AZR 110/07}}: Der [[Arbeitnehmer]] hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die zu den [[Personalakte]]n genommenen Unterlagen [[Paginierung|paginiert]].<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 
* {{BAG 9 AZR 110/07}}: Der [[Arbeitnehmer]] hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die zu den [[Personalakte]]n genommenen Unterlagen [[Paginierung|paginiert]].<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
 +
 +
==Siehe auch==
 +
 +
* [[Paginierung]]
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Version vom 16. Juni 2016, 16:20 Uhr

Rechtsprechung

Bundesarbeitsgericht (BAG)

Siehe auch

Fußnoten

<references/>