Personalakte: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BAG 9 AZR 110/07}}: Der [[Arbeitnehmer]] hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die zu den [[Personalakte]]n genommenen Unterlagen [[Paginierung|paginiert]].<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
  
 
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Version vom 16. Juni 2016, 16:05 Uhr

Rechtsprechung

Bundesarbeitsgericht (BAG)

Fußnoten

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