Paginierung: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{VG Karlsruhe 6 K 2797/10}}: Das Paginieren der Behördenakte darf nicht in die Bemessung des Verwaltungsaufwands nach § 7 Abs. 1 LGebG eingestellt werden, da die Behörde zum Führen der Akte verpflichtet ist, das das fortlaufende Paginieren umfasst.<ref>Amtlicher Leitsatz Nr. 2</ref>
  
 
==Publikationen==
 
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* [https://de.wikipedia.org/wiki/Paginierung Wikipedia]
 
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[[Kategorie:Aktenführung]]
 
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Version vom 16. Juni 2016, 13:45 Uhr

Rechtsprechung

  • VG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2011 - 6 K 2797/10: Das Paginieren der Behördenakte darf nicht in die Bemessung des Verwaltungsaufwands nach § 7 Abs. 1 LGebG eingestellt werden, da die Behörde zum Führen der Akte verpflichtet ist, das das fortlaufende Paginieren umfasst.<ref>Amtlicher Leitsatz Nr. 2</ref>

Publikationen

Fußnoten

<references/>