Ausschluss von Angeboten: Unterschied zwischen den Versionen

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a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,
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b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,
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c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
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d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
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e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
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f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,
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g) nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllen.
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 3. Juni 2016, 14:16 Uhr

Ausgeschlossen werden nach VOL/A § 19 EG Abs. 3:

a) Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,

b) Angebote, die nicht unterschrieben bzw. nicht elektronisch signiert sind,

c) Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,

d) Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,

e) Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,

f) Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,

g) nicht zugelassene Nebenangebote sowie Nebenangebote, die die verlangten Mindestanforderungen nicht erfüllen.

Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) Ausgabe 2009</ref>

  • VOL/A § 19 EG

Rechtsprechung

Oberlandesgerichte

Vergabekammern

Siehe auch

Fußnoten

<references/>