Bezirksumlage: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bezirke legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisfreien Gemeinden und Landkreise um ([[Bezirksumlage]]). ({{FAG 21}} Abs. 1)
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Version vom 17. Mai 2016, 14:30 Uhr

Die Bezirke legen ihren durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf auf die kreisfreien Gemeinden und Landkreise um (Bezirksumlage). (FAG Art. 21 Abs. 1)

Normen

Publikationen

  • Franz Dirnberger / Andrea Gehler / Emil Schneider / Roland Wölfel, Praxiswissen für Kommunalpolitiker - Erfolgreich handeln als Gemeinde-, Stadt-, Kreis- und Bezirksrat, Jehle Verlag, 4. Auflage 2014, ISBN 9783782505475 Pos. 259