Beschlussvorlage: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''[[Beschlussvorlage]]''' unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen [[Ladung]]smangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines [[Gemeinderatsbeschluss]]es.<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref> Beschlussvorlagen können der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, sie werden auch der [[Öffentlichkeit]] zugänglich gemacht, etwa durch Übersendung an die [[Presse]].<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref> | Die '''[[Beschlussvorlage]]''' unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen [[Ladung]]smangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines [[Gemeinderatsbeschluss]]es.<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref> Beschlussvorlagen können der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, sie werden auch der [[Öffentlichkeit]] zugänglich gemacht, etwa durch Übersendung an die [[Presse]].<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref> | ||
+ | |||
+ | ==Submissionsergebnis und [[Beschlussvorlage]]n== | ||
+ | |||
+ | [[Submissionsergebnis]]se dürfen nach der Auffassung von '''Busse/Keller''' der öffentlichen [[Beschlussvorlage]] nicht beigefügt werden, "da dies eine Veröffentlichung der [[Niederschrift (Vergabe)|Niederschrift]] der [[Submission]] darstellen würde, die nicht gestattet ist" (s.a. § 14 Abs. 8 VOB/ A).<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 240</ref> | ||
==Rechtsprechung== | ==Rechtsprechung== |
Version vom 9. Mai 2016, 21:30 Uhr
Die Beschlussvorlage unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen Ladungsmangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines Gemeinderatsbeschlusses.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35</ref> Beschlussvorlagen können der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, sie werden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, etwa durch Übersendung an die Presse.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35</ref>
Submissionsergebnis und Beschlussvorlagen
Submissionsergebnisse dürfen nach der Auffassung von Busse/Keller der öffentlichen Beschlussvorlage nicht beigefügt werden, "da dies eine Veröffentlichung der Niederschrift der Submission darstellen würde, die nicht gestattet ist" (s.a. § 14 Abs. 8 VOB/ A).<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 240</ref>
Rechtsprechung
- BayVGH, BayVBl. 1980,339
Publikationen
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35, 240 (Submissionsergebnisse)
Siehe auch
Fußnoten
<references/>