Kleinsiedlungsgebiet: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Mai 2016, 17:29 Uhr
Kleinsiedlungsgebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen. (BauNVO § 2 Abs. 1)
Normen
Siehe auch
Publikationen
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 183