Industriegebiet: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Mai 2016, 17:22 Uhr
Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben, und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. (BauNVO § 9 Abs. 1)
Normen
- BauNVO § 1 Abs. 2
- BauNVO § 9 Industriegebiete