Ortsumgehung Mainroth: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Planungsstand: Der gefertigte Planentwurf liegt derzeit beim BM in Bonn; kommt er von dort mit positivem Vermerk zurück, erfolgt die Vorbereitung zur Planfeststellung. Ein | + | Planungsstand: Der gefertigte [[Planentwurf]] liegt derzeit beim BM in Bonn; kommt er von dort mit positivem Vermerk zurück, erfolgt die Vorbereitung zur [[Planfeststellung]]. Ein [[Raumordnungsverfahren]] ist nicht erforderlich. Begründung: Das Verkehrsaufkommen wird sich durch die Baumaßnahme nicht wesentlich verändern. Der Entwurf im Maßstab von 1:5.000 muss auf 1:1.000 vergrößert werden. Gleichzeitig wird ein umfangreiches Vegetations- und zoologisches Gutachten (Pflanzen und Tiere) erstellt, Zeitdauer dafür ca. 1 Jahr. |
− | Bis zum Planfeststellungsbeschluss, wenn das Vorhaben nicht beklagt wird (BUND, Grundstückseigentümer etc.), Zeitdauer ca. 2 Jahre. | + | Bis zum [[Planfeststellungsbeschluss]], wenn das Vorhaben nicht beklagt wird (BUND, Grundstückseigentümer etc.), Zeitdauer ca. 2 Jahre. |
Die politischen Mandatsträger sollten sich auf Landes- und Bundesebene einsetzen."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - [http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1918636&id2=331224&id3=9005&file=2091-1403102484.rtf Auszüge aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgkunstadt am Dienstag 03.06.2014] - abgerufen am 23.06.2014 um 17:46 Uhr</ref> | Die politischen Mandatsträger sollten sich auf Landes- und Bundesebene einsetzen."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - [http://exchange.hirsch-woelfl.de/news/getFile.php?id=1918636&id2=331224&id3=9005&file=2091-1403102484.rtf Auszüge aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgkunstadt am Dienstag 03.06.2014] - abgerufen am 23.06.2014 um 17:46 Uhr</ref> |
Version vom 25. April 2016, 23:33 Uhr
Stadtrat
Erste Bürgermeisterin Frieß gab in der Stadtratssitzung am 03.06.2014 folgende Informationen bekannt:
"1. Ortsumgehung B289 in Mainroth
Planungsstand: Der gefertigte Planentwurf liegt derzeit beim BM in Bonn; kommt er von dort mit positivem Vermerk zurück, erfolgt die Vorbereitung zur Planfeststellung. Ein Raumordnungsverfahren ist nicht erforderlich. Begründung: Das Verkehrsaufkommen wird sich durch die Baumaßnahme nicht wesentlich verändern. Der Entwurf im Maßstab von 1:5.000 muss auf 1:1.000 vergrößert werden. Gleichzeitig wird ein umfangreiches Vegetations- und zoologisches Gutachten (Pflanzen und Tiere) erstellt, Zeitdauer dafür ca. 1 Jahr.
Bis zum Planfeststellungsbeschluss, wenn das Vorhaben nicht beklagt wird (BUND, Grundstückseigentümer etc.), Zeitdauer ca. 2 Jahre.
Die politischen Mandatsträger sollten sich auf Landes- und Bundesebene einsetzen."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - Auszüge aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgkunstadt am Dienstag 03.06.2014 - abgerufen am 23.06.2014 um 17:46 Uhr</ref>
Im veröffentlichten Protokoll findet sich ferner folgender Hinweis:
"Stadtrat Marx weist in diesem Zusammenhang auf den Termin am 03.07. „Verkehrskonferenz“ im Landratsamt Lichtenfels hin."<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - Auszüge aus der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgkunstadt am Dienstag 03.06.2014 - abgerufen am 23.06.2014 um 17:46 Uhr</ref>
Projektinformationssystem (PRINS) zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030
Siehe auch
Fußnoten
<references />