Eigenbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. April 2016, 20:36 Uhr
Begriff
Eigenbetriebe sind nach GO Art. 88 Abs. 1 gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.
Stadt Burgkunstadt
Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern Regiebetriebe (Wasserversorgung, PV-Anlagen, Freibad, Stadthalle); Abwasserbeseitigung, Friedhof und das Schustermuseum (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende Einrichtungen.
Normen
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
- GO Art. 88 Eigenbetriebe
- GO Art. 106 Abs. 3
Eigenbetriebsverordnung (EBV) vom 29. Mai 1987
Publikationen
Fachbücher
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 89