Eigenbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
Eigenbetriebe sind nach {{GO 88}} Abs. 1 [[gemeindliche Unternehmen]], die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.  
+
==Begriff==
 +
 
 +
Eigenbetriebe sind nach {{GO 88}} Abs. 1 [[gemeindliche Unternehmen]], die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als [[Sondervermögen]] ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.  
  
 
==Stadt Burgkunstadt==
 
==Stadt Burgkunstadt==

Version vom 22. April 2016, 20:36 Uhr

Begriff

Eigenbetriebe sind nach GO Art. 88 Abs. 1 gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.

Stadt Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern Regiebetriebe (Wasserversorgung, PV-Anlagen, Freibad, Stadthalle); Abwasserbeseitigung, Friedhof und das Schustermuseum (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende Einrichtungen.

Normen

Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)

Eigenbetriebsverordnung (EBV) vom 29. Mai 1987

Publikationen

Fachbücher

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 89

Siehe auch