Rechtsaufsichtsbehörde: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. April 2016, 20:53 Uhr
Die Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden obliegt dem Landratsamt als staatliche Verwaltungsaufgabe.Die Rechtsaufsicht über die kreisfreien Gemeinden obliegt der Regierung. Diese ist obere Rechtsaufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Gemeinden. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ist obere Rechtsaufsichtsbehörde für die kreisfreien Gemeinden. (GO Art. 110)
Normen
- GO Art. 96 Anzeigepflichten
- GO Art. 110 Rechtsaufsichtsbehörden