Friedhofsatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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==Normen==
 
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Version vom 17. Juni 2013, 18:33 Uhr

Mangels gesetzlicher Ermächtigungsgrundlage ist eine Gemeinde nicht befugt, in ihrer Friedhofsatzung zu bestimmen, dass auf gemeindlichen Friedhöfen nur Grabmale aufgestellt werden dürfen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des ILO-Übereinkommens 182 hergestellt sind (Anschluss an OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.11.2008 Az. 7 C 10771/08 – juris).<ref>Leitsatz BayVGH, Urteil vom 04.02.2009 - 4 N 08.778 Friedhofsatzung</ref>

Siehe auch

Normen

Rechtsprechung

Fußnoten

<references />