Beschlussvorlage: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Die '''[[Beschlussvorlage]]''' unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen [[Ladung]]smangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines [[Gemeinderatsbeschluss]]es.<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref> | + | Die '''[[Beschlussvorlage]]''' unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen [[Ladung]]smangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines [[Gemeinderatsbeschluss]]es.<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref> Beschlussvorlagen können der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, sie werden auch der [[Öffentlichkeit]] zugänglich gemacht, etwa durch Übersendung an die [[Presse]].<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref> |
==Rechtsprechung== | ==Rechtsprechung== |
Version vom 12. April 2016, 07:25 Uhr
Die Beschlussvorlage unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen Ladungsmangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines Gemeinderatsbeschlusses.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35</ref> Beschlussvorlagen können der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, sie werden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, etwa durch Übersendung an die Presse.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35</ref>
Rechtsprechung
- BayVGH, BayVBl. 1980,339
Publikationen
- Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35
Siehe auch
Fußnoten
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