Beschlussvorlage: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''[[Beschlussvorlage]]''' unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen [[Ladungsmangel]] dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines [[Gemeinderatsbeschluss]]es.<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref>
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Die '''[[Beschlussvorlage]]''' unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen [[Ladung]]smangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines [[Gemeinderatsbeschluss]]es.<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref>
  
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==

Version vom 12. April 2016, 07:22 Uhr

Die Beschlussvorlage unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen Ladungsmangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines Gemeinderatsbeschlusses.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35</ref>

Rechtsprechung

  • BayVGH, BayVBl. 1980,339

Publikationen

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35

Siehe auch

Fußnoten

<references/>