Wasserversorgung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Weiterleitung nach Trinkwasserversorgung erstellt)
 
Zeile 1: Zeile 1:
#REDIRECT [[Trinkwasserversorgung]]
+
Die Stadt Burgkunstadt ist nach [http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt57 Art. 57 Abs. 2 GO] unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit '''verpflichtet''' ([[Pflichtaufgaben|Pflichtaufgabe]]), die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit [[Trinkwasser]] herzustellen und zu unterhalten.
 +
 
 +
==Siehe auch==
 +
*[[Informationsveranstaltung der Stadt Burgkunstadt zum Verbesserungsbeitrag Trinkwasserversorgung vom 26.03.2013]]
 +
*[[Pflichtaufgaben]]
 +
*[[eigener Wirkungskreis]]

Version vom 17. Juni 2013, 14:18 Uhr

Die Stadt Burgkunstadt ist nach Art. 57 Abs. 2 GO unbeschadet bestehender Verbindlichkeiten Dritter in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet (Pflichtaufgabe), die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu unterhalten.

Siehe auch