Defizitvertrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 3: Zeile 3:
  
 
==Rechtsprechung==
 
==Rechtsprechung==
* {{BayVerfGH Vf 75-VI-14}}
+
* {{BayVerfGH Vf 75-VI-14}} - Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens: "1. Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, in denen die Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens durch die Kommune abgelehnt wurde. 2. Inzidente Überprüfung der Regelungen zur Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen in Art. 18 ff. BayKiBiG am Maßstab des Gleichheitssatzes (Art. 118 Abs. 1 BV)."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>

Version vom 30. März 2016, 23:27 Uhr

Stadtrat

Rechtsprechung

  • BayVerfGH, Entscheidung v. 01.02.2016 – Vf 75-VI/14 - Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens: "1. Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, in denen die Übernahme des Defizits eines kirchlichen Kindergartens durch die Kommune abgelehnt wurde. 2. Inzidente Überprüfung der Regelungen zur Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen in Art. 18 ff. BayKiBiG am Maßstab des Gleichheitssatzes (Art. 118 Abs. 1 BV)."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>