Abstammung: Unterschied zwischen den Versionen

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"Die - in Art. 3 Abs. 3 GG verwendeten - Begriffe "[[Abstammung]]", "[[Heimat]]" und "[[Herkunft]]" überschneiden und ergänzen einander nach dem üblichen Sprachgebrauch wechselseitig, wobei jedoch "Abstammung" vornehmlich die natürliche biologische Beziehung eines Menschen zu seinen Vorfahren... bezeichnet<ref>(vgl. BVerfGE 5, 17 [22])</ref>."<ref>{{BVerfG 1 BvR 154/55}} Abs. 18</ref>
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* {{GG 3}} Abs. 3 Satz 1
 
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Version vom 13. März 2016, 11:33 Uhr

Begriff

"Die - in Art. 3 Abs. 3 GG verwendeten - Begriffe "Abstammung", "Heimat" und "Herkunft" überschneiden und ergänzen einander nach dem üblichen Sprachgebrauch wechselseitig, wobei jedoch "Abstammung" vornehmlich die natürliche biologische Beziehung eines Menschen zu seinen Vorfahren... bezeichnet<ref>(vgl. BVerfGE 5, 17 [22])</ref>."<ref>BVerfG, Beschluss vom 22.01.1959 - 1 BvR 154/55 Abs. 18</ref>

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Rechtsprechung