Lebenslange Freiheitsstrafe: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Februar 2016, 19:40 Uhr
Normen
Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 08.11.2006 - 2 BvR 578/02, 2 BvR 796/02 = BVerfGE 117, 71: "Die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe über den durch die besondere Schwere der Schuld bedingten Zeitpunkt hinaus aus Gründen der Gefährlichkeit des Straftäters verletzt weder die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) noch das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Die konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance des Verurteilten auf Wiedererlangung der Freiheit ist durch strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Entscheidung über die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe sicherzustellen."<ref>Amtlicher Leitsatz</ref>
- BVerfG, Urteil vom 21.06.1977 - 1 BvL 14/76 = BVerfGE 45, 187 - Lebenslange Freiheitsstrafe