Geschäftsordnung des Gemeinderats: Unterschied zwischen den Versionen

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*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=1t&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt45&st=null Art. 45 GO] Geschäftsordnung
 
*[http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=1t&showdoccase=1&doc.id=jlr-GemOBY1998pArt45&st=null Art. 45 GO] Geschäftsordnung
*{{Geschäftsordnung Stadtrat Burgkunstadt}}
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* [[Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt vom 14.05.2014]]
 
*[https://drive.google.com/file/d/0B36YuerhzyGNSXhkWDB3QVRoUFk/edit?usp=sharing Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt vom 07.05.2008]
 
*[https://drive.google.com/file/d/0B36YuerhzyGNSXhkWDB3QVRoUFk/edit?usp=sharing Geschäftsordnung für den Stadtrat Burgkunstadt vom 07.05.2008]
  

Version vom 20. Januar 2016, 23:31 Uhr

Der Stadtrat gibt sich eine Geschäftsordnung (Art. 45 Abs. 1 GO). Die Geschäftsordnung muss Bestimmungen über die Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Stadtrats und seiner Ausschüsse enthalten (Art. 45 Abs. 2 GO).

Verstöße gegen die Geschäftsordnung wie z.B. die Nichteinhaltung der Ladungsfrist führen nach h.M. nicht zur Rechtswidrigkeit eines Stadtratsbeschlusses, wenn nicht zugleich ein Verstoß gegen eine wesentliche gesetzliche Verfahrensvorschrift vorliegt<ref>Knemeyer, Bayerisches Kommunalrecht, 1. Aufl. 2011, Alpmann Schmidt, Rdnr. 451 mit Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.08.1996 - 15 A 32/93</ref>.

Siehe auch

Normen

Rechtsprechung

Siehe auch

Fußnoten

<references />