Haushaltswirtschaftliche Sperre: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 16. Dezember 2015, 11:25 Uhr
Wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben es erfordert, ist die Inanspruchnahme von Ausgabemitteln und Verpflichtungsermächtigungen zu sperren (KommHV-Kameralistik § 28).
Zuständigkeit
Zur Zuständigkeit siehe Widtmann/Grasser/Glaser, Bayerische Gemeindeordnung, Stand 26. Ergänzungslieferung Nov. 2013, ISBN 9783406644030 Art. 64 Rdnr. 7
Normen
- KommHV-Kameralistik § 28 Haushaltswirtschaftliche Sperre
Publikationen
- Haushaltssperre Wikipedia
- Schmitz, Haushaltswirtschaftliche Sperre durch den Kämmerer in Nordrhein-Westfalen, der gemeindehaushalt 1978 S. 25 ff. mwN
- sueddeutsche.de vom 30. September 2015, 18:55 Uhr - Abgas-Skandal - Ingolstadt verhängt Haushaltssperre
- augsburger-allgemeine.de vom 03. April 2009 16:39 Uhr - Info: Was bedeutet "Haushaltssperre"?: "München (AZ) - Haushaltssperre ist das Fachwort für ein Sparprogramm der Verwaltung. Sinken die Einnahmen, kann ein Behördenchef mit einer Haushaltssperre vorschreiben, dass seine Mitarbeiter weniger Geld ausgeben als eigentlich im Haushalt eingeplant."