Ehe: Unterschied zwischen den Versionen

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"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 6 Abs. 1 GG sowohl ein klassisches [[Schutzrecht|Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates]] wie eine [[Institutsgarantie]] wie auch eine [[wertentscheidende Grundsatznorm]] für das gesamte Ehe- und Familienrecht<ref>BVerfGE 6, 55 [71 ff.]; 24, 119 [135]</ref>. Wie die Entscheidung vom 7. Oktober 1970<ref>BVerfGE 29, 166 [175 m. weit. Nachw.]</ref> ausdrücklich feststellt, enthält das Grundrecht als wesentlichen Bestandteil das Recht oder die Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner einzugehen ([[Eheschließungsfreiheit]])."  
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"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 6 Abs. 1 GG sowohl ein klassisches [[Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates]] wie eine [[Institutsgarantie]] wie auch eine [[wertentscheidende Grundsatznorm]] für das gesamte Ehe- und Familienrecht<ref>BVerfGE 6, 55 [71 ff.]; 24, 119 [135]</ref>. Wie die Entscheidung vom 7. Oktober 1970<ref>BVerfGE 29, 166 [175 m. weit. Nachw.]</ref> ausdrücklich feststellt, enthält das Grundrecht als wesentlichen Bestandteil das Recht oder die Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner einzugehen ([[Eheschließungsfreiheit]])."  
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 26. November 2015, 09:36 Uhr

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." (GG Art. 6 Abs. 1)

"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 6 Abs. 1 GG sowohl ein klassisches Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates wie eine Institutsgarantie wie auch eine wertentscheidende Grundsatznorm für das gesamte Ehe- und Familienrecht<ref>BVerfGE 6, 55 [71 ff.]; 24, 119 [135]</ref>. Wie die Entscheidung vom 7. Oktober 1970<ref>BVerfGE 29, 166 [175 m. weit. Nachw.]</ref> ausdrücklich feststellt, enthält das Grundrecht als wesentlichen Bestandteil das Recht oder die Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner einzugehen (Eheschließungsfreiheit)."

Normen

Rechtsprechung

Zitate

Siehe auch

Fußnoten

<references />