Ehe: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. November 2015, 23:12 Uhr
"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." (GG Art. 6 Abs. 1)
Normen
Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 - Zweitwohnungsteuer
- BVerfG, Beschluss vom 04.05.1971 - 1 BvR 636/68 - Spanier
- BVerfG, Urteil vom 17.01.1957 - 1 BvL 4/54 - Steuersplitting
Zitate
- "Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die Ehe und verstößt gegen GG Art. 6 Abs. 1."<ref>BVerfG, Beschluss vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03 Leitsatz</ref>
Siehe auch
Fußnoten
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