Eigenbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen

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==Stadt Burgkunstadt==
 
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Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern [[Regiebetrieb]]e (Wasserversorgung, PV-Anlagen, Freibad, Stadthalle); Abwasserbeseitigung, Friedhof und das Schustermuseum (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende Einrichtungen.
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Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern [[Regiebetrieb]]e ([[Wasserversorgung]], PV-Anlagen, [[Freibad]], [[Stadthalle]]); [[Abwasserbeseitigung]], [[Friedhof]] und das [[Schustermuseum]] (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende Einrichtungen.
  
 
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Version vom 12. April 2016, 09:15 Uhr

Eigenbetriebe sind nach Art. 88 Abs. 1 GO gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.

Stadt Burgkunstadt

Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern Regiebetriebe (Wasserversorgung, PV-Anlagen, Freibad, Stadthalle); Abwasserbeseitigung, Friedhof und das Schustermuseum (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende Einrichtungen.

Normen

Siehe auch