Eigenbetrieb: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. April 2016, 09:15 Uhr
Eigenbetriebe sind nach Art. 88 Abs. 1 GO gemeindliche Unternehmen, die außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit geführt werden.
Stadt Burgkunstadt
Die Stadt Burgkunstadt hat keine Eigenbetriebe, sondern Regiebetriebe (Wasserversorgung, PV-Anlagen, Freibad, Stadthalle); Abwasserbeseitigung, Friedhof und das Schustermuseum (im weitersten Sinne) sind gebührenrechnende Einrichtungen.
Normen
- GO Art. 88 Eigenbetriebe
- GO Art. 106 Abs. 3
Siehe auch
- Rechnungsprüfung, GO Art. 106 Abs. 3
- Regiebetrieb