Ausrücken: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ausrücken "ist das Verlassen des Feuerwehrgerätehauses durch die Einsatzkräfte in ihren Fahrzeugen zum Zweck des abwehrenden Brandschutzes und/oder des technischen Hilfsdienstes."<ref>{{ISBN 9783406577253}} Rdnr. 74</ref> | Ausrücken "ist das Verlassen des Feuerwehrgerätehauses durch die Einsatzkräfte in ihren Fahrzeugen zum Zweck des abwehrenden Brandschutzes und/oder des technischen Hilfsdienstes."<ref>{{ISBN 9783406577253}} Rdnr. 74</ref> | ||
+ | |||
+ | ==Normen== | ||
+ | * {{BayFwG 28}} i.V.m. {{BayFwG 4}} Abs.1 und 2 | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 27. Mai 2015, 11:01 Uhr
Ausrücken "ist das Verlassen des Feuerwehrgerätehauses durch die Einsatzkräfte in ihren Fahrzeugen zum Zweck des abwehrenden Brandschutzes und/oder des technischen Hilfsdienstes."<ref>Wilfried Schober, Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen in Bayern: Ein Leitfaden für die Praxis, Verlag C.H. Beck, 2. Aufl. 27. Mai 2008, ISBN 9783406577253 Rdnr. 74</ref>
Normen
- BayFwG Art. 28 i.V.m. BayFwG Art. 4 Abs.1 und 2
Siehe auch
Fußnoten
<references />