Dauernde Leistungsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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"Wenn der Schuldenstand die durchschnittlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre übersteigt bzw. die Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden mehr als 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts betragen, so muss man die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde in der Regel wohl als gefährdet ansehen." <ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>
 
"Wenn der Schuldenstand die durchschnittlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre übersteigt bzw. die Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden mehr als 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts betragen, so muss man die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde in der Regel wohl als gefährdet ansehen." <ref>{{ISBN 9783887953553}} S. 69</ref>
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===Kriterien<ref>siehe [http://www.voeb.de/download/kf-mv-02.pdf Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schreiben vom 10.01.2007 - II 320 – 174.3.60] - allgemeingültige Grundsätze für alle Kommunen in Deutschland</ref>
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====gesicherter [[Haushaltsausgleich]] bzw. struktureller Haushaltsfehlbedarf====
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====Haushaltsausgleich bzw. Haushaltsfehlbeträge in Vorjahren====
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====stetiger Haushaltsausgleich bzw. mittelfristig neue strukturelle Haushaltsfehlbedarfe in der Finanzplanung====
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====Haushaltsausgleich am Ende des Finanzplanungszeitraumes====
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====Qualität des Haushaltssicherungskonzepts====
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====freier Finanzspielraum / Nettoinvestitionsmittel====
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====Zuführung von Haushaltsmitteln des Vermögenshaushalts an den Verwaltungshaushalt====
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====Mindestbestand und Bestand der allgemeinen Rücklage====
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====festgesetzter / genehmigter Höchstbetrag der Kassenkredite====
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====Bürgschaften, Gewährverträge und Rechtsgeschäfte mit wirtschaftlich vergleichbaren Auswirkungen====
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====Kreditaufnahmen (Verschuldung) des Kernhaushaltes====
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====fiktive Restlaufzeit der aufgenommenen Kredite====
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====Schulden aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften====
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====Zuschüsse an Eigenbetriebe, Umlagen an Zweckverbände====
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====Zuschüsse an kommunale Unternehmen in Privatrechtsform====
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====latente Risiken====
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 5. April 2015, 09:50 Uhr

Der Gesamtplan enthält nach KommHV-Kameralistik § 4 Nr. 4 eine Übersicht zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit.

"Die Feststellung der dauernden Leistungsfähigkeit einer Kommune ist im wesentlichen Teilen auf die Zukunft gerichtet und von daher prognostische geprägt. Der Prognosezeitraum erfasst grundsätzlich den Zeitraum der Finanzplanung."<ref>siehe Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schreiben vom 10.01.2007 - II 320 – 174.3.60 - allgemeingültige Grundsätze für alle Kommunen in Deutschland</ref>

Kameralistik

Hilfskriterium

"Wenn der Schuldenstand die durchschnittlichen Einnahmen des Verwaltungshaushalts der letzten drei Jahre übersteigt bzw. die Zins- und Tilgungsleistungen der vorhandenen Schulden mehr als 6% der Einnahmen des Verwaltungshaushalts betragen, so muss man die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde in der Regel wohl als gefährdet ansehen." <ref>Hanns Seidel Stiftung, Kommunalpolitischer Leitfaden, Band 3, Grundlagen kommunaler Haushaltsführung, München 2009 S. 69</ref>

===Kriterien<ref>siehe Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, Schreiben vom 10.01.2007 - II 320 – 174.3.60 - allgemeingültige Grundsätze für alle Kommunen in Deutschland</ref>

=

gesicherter Haushaltsausgleich bzw. struktureller Haushaltsfehlbedarf

Haushaltsausgleich bzw. Haushaltsfehlbeträge in Vorjahren

stetiger Haushaltsausgleich bzw. mittelfristig neue strukturelle Haushaltsfehlbedarfe in der Finanzplanung

Haushaltsausgleich am Ende des Finanzplanungszeitraumes

Qualität des Haushaltssicherungskonzepts

freier Finanzspielraum / Nettoinvestitionsmittel

Zuführung von Haushaltsmitteln des Vermögenshaushalts an den Verwaltungshaushalt

Mindestbestand und Bestand der allgemeinen Rücklage

festgesetzter / genehmigter Höchstbetrag der Kassenkredite

Bürgschaften, Gewährverträge und Rechtsgeschäfte mit wirtschaftlich vergleichbaren Auswirkungen

Kreditaufnahmen (Verschuldung) des Kernhaushaltes

fiktive Restlaufzeit der aufgenommenen Kredite

Schulden aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften

Zuschüsse an Eigenbetriebe, Umlagen an Zweckverbände

Zuschüsse an kommunale Unternehmen in Privatrechtsform

latente Risiken

Normen

Rechtsprechung

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references />