Stadtratssitzung-2015-03-10: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Stadtrat muss entscheiden:
 
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- Soll der Rechtsweg für die Rechtsmittel beschritten werden
 
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- Soll eine Befliegung durchgeführt werden
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- Soll eine Befliegung zur Ermittlung der versiegelten Flächen durchgeführt werden
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Es liegt eine Anfrage von MH vor, ob die gesplittete Abwassergebühr Auswirkungen auf das Kanalnetz hat. Herr Endres vom Ingenieurbüro Miller bestätigt, dass keine Auswirkungen auf das Kanalnetz erfolgen.
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Die Befliegung soll ca. 9.500 € je Gemeinde kosten, wenn 5 Gemeinden sich beteiligen.
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ThM: Möchte Alternativangebote für das Erstellen des digitalen Flächenkatasters und der Abflussbeiwertebereichnung
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GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sozial ungerecht. Es wird alles teurer. Die Geodaten liegen allenthalben vor, Befliegung ist nicht notwendig
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SD: Daten vom Vermessungsamt haben nicht die notwendigen hochauflösenden Bilder.
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MD: sozial....
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ThM: Herr Endres hat gesagt, dass Daten vorliegen
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WSi: Die Daten lkiegen nur von Teilgebieten vor.
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GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sehr ungerecht, denn in der Altstadt ist keine Versickerung möglich, im Gegensatz zu den Ortsteilen und die zusätzlichen Verwaltungskosten verteuern alles.
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1. Beschluss: Der Rechtsweg für die eingelegten Rechtsmittel soll nicht beschritten werden.
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* Mit 6 Gegenstimmen beschlossen
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AH: Möchte die Befliegungsdaten von 2012 verwenden
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ChF: Wir brauchen aktuelle Daten
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HPM: Was ist wenn andere Kommunen nicht zustimmen?
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ChF: Wir sind die letzte Kommunge, alle anderen haben bereits zugestimmt.
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* Beschluss zur Beauftragung der Befliegung
  
Es liegt eine Anfrage von MH vor, bo die gesplittete Abwassergebühr Auswirkungen auf das Kanalnetz hat. Herr Endres vom Ingenieurbüro Miller bestätigt, dass keine Auswirkungen auf das Kanalnetz erfolgen.
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* Mit 6 Gegenstimmen beschlossen
  
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3. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, Vergleichsangebote für die Erstellung des digitalen Flächenkatasters und der Abflussbeiwerte einzuholen
  
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* Mit 4 Gegenstimmen beschlossen
  
 
====05 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ([[BayKiBiG]])====
 
====05 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz ([[BayKiBiG]])====

Version vom 10. März 2015, 21:30 Uhr

Bauausschuss

Gremium: Bauausschuss

Sitzungstag: Dienstag, 10. März 2015

Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

01 Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit drei Einzelfertiggaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1448/6 der Gemarkung Burgkunstadt (Reuthgasse 10) (2015-0009)

  • Einstimmig beschlossen


02 Bauantrag auf Nutzungsänderung des Anwesens Schönberg 9 zu einer Jugendhilfeeinrichtung auf dem Grundstück Fl. Nr. 1875/6 der Gemarkung Burgkunstadt (2015-0010)<ref>Siehe hierzu den Beitrag im Obermain Tagblatt Online vom 03.03.2015 Heim für 17 jugendliche Flüchtlinge: "Landkreis plant Jugendhilfeeinrichtung im ehemaligen Gasthaus „Schönberg“ in Burgkunstadt"</ref>

  • Es wurden erhebliche Bedenken von Anwohnern an die Bürgermeisterin herangetragen - nicht gegen die jugendlichen Flüchtlinge, sondern bezüglich Einschränkung der Wohnqualität durch Ruhestörung etc. Diese wurden an das Landratsamt weitergeleitet. In der nächsten Woche erfolgt ein Pressegespräch und auch mit den Betroffenen im Rathaus, in dem bestehende Bedenken ausgeräumt werden sollen.
  • Einstimmig beschlossen

03 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.02.2015

  • Einstimmig beschlossen

Stadtrat

Gremium: Stadtrat

Sitzungstag: Dienstag, 10. März 2015

Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr

Ort, Raum: Sitzungssaal des Rathauses

Öffentliche Tagesordnung<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref>

MH: Beantragt Top 06 in die nichtöffentliche Sitzung zu verschieben, da Namen und Beträge der Anbieter genannt werden. ChrF: Von der rechtlichen Seite dürfen die Zahlen und Fakten in der öffentlichen Sitzung genannt werden. Nur Kalkulationsdetails, Aussagen über Zuverlässigkeit und Bonität der Anbieter etc. dürfen nicht in der öffentlichen Sitzung besprochen werden. MH: Dann sollen 2 Absätze aus der Beschlussvorlage nicht öffentlich genannt werden. ChrF: Will mit den Angebotzahlen beginnen.

  • Allgemeine Zustimmung - MH verzichtet auf eine Abstimmung

01 Bekanntgaben

  • Am 17.03.15, 19:30 Uhr findet im Jugendheim St. Heinrich, Mainroth eine Informationsveranstaltung über den baulichen Zustand des alten Brauhauses in Mainroth statt.
  • Im Amtsblatt der Regierung von Oberfranken vom .... erfolgte eine Veröffentlichung, dass für die Grundschule Burgkunstadt - Mainroth ab 01.08.2015 eine Sprengeländerung erfolgt. Der Schulort Mainroth wurde nicht mehr festgeschrieben.

02 Freiwillige Feuerwehr Weidnitz<ref>Siehe hierzu den Beitrag im Obermain Tagblatt Online vom 02.02.2015: Frauenpower bei der Feuerwehr: Marion Berthold löst als Kommandantin Franz Vlastnik ab – Aufschwung durch „Wichtelwehr“</ref>

Bestätigung der Feuerwehrkommandantin Marion Kestel und des Stellvertreters Thomas Rau

  • Einstimmig beschlossen

03 1. Änderung des Flächennutzungsplanes; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Feststellungsbeschluss

Während der Auslegung erfolgten von Bürgerinnen und Bürgern keine Einwendungen. Die Träger öffentlicher Belange haben keine Einwendungen vorgebracht bzw. keine Stellungnahmen abgegeben.

  • Einstimmig beschlossen

04 Jahresabrechnung 2014 der Gebühren für die Abwasserbeseitigung;

Behandlung von zwei eingelegten Rechtsmitteln und weitere Vorgehensweise bzgl. der Einführung der gesplitteten Abwasserbeseitigungsgebühr

In seiner Sitzung vom 04.11.2014 beschloss der Stadtrat entgegen dem Vorschlag der Verwaltung die gesplittete Abwasserbeseitigungsgebühr nicht einzuführen. Es wurden ein Einspruch und eine Klage gegen Abwasserbescheide von 2014 eingelegt. Es bleibt der Verwaltung nichts weiter übrig, als die beiden Bescheide zurückzunehmen , die gesplittete Abwassergebühr für 2014 zu berechnen und neue Bescheide zu erstellen.

Es liegen Angebote des Ingenieurbüro Miller vor: In Höhe von 46.235 € zum Aufbau eines digitalen Flächenkatasters In Höhe von 46.720 € zur Ermittlung der Grundstücksabflusswerte

Der Stadtrat muss entscheiden:

- Soll der Rechtsweg für die Rechtsmittel beschritten werden - Soll eine Befliegung zur Ermittlung der versiegelten Flächen durchgeführt werden

Es liegt eine Anfrage von MH vor, ob die gesplittete Abwassergebühr Auswirkungen auf das Kanalnetz hat. Herr Endres vom Ingenieurbüro Miller bestätigt, dass keine Auswirkungen auf das Kanalnetz erfolgen.

Die Befliegung soll ca. 9.500 € je Gemeinde kosten, wenn 5 Gemeinden sich beteiligen.

ThM: Möchte Alternativangebote für das Erstellen des digitalen Flächenkatasters und der Abflussbeiwertebereichnung GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sozial ungerecht. Es wird alles teurer. Die Geodaten liegen allenthalben vor, Befliegung ist nicht notwendig SD: Daten vom Vermessungsamt haben nicht die notwendigen hochauflösenden Bilder. MD: sozial.... ThM: Herr Endres hat gesagt, dass Daten vorliegen WSi: Die Daten lkiegen nur von Teilgebieten vor. GK: Die gesplittete Abwassergebühr ist sehr ungerecht, denn in der Altstadt ist keine Versickerung möglich, im Gegensatz zu den Ortsteilen und die zusätzlichen Verwaltungskosten verteuern alles.

1. Beschluss: Der Rechtsweg für die eingelegten Rechtsmittel soll nicht beschritten werden.

  • Mit 6 Gegenstimmen beschlossen

AH: Möchte die Befliegungsdaten von 2012 verwenden ChF: Wir brauchen aktuelle Daten HPM: Was ist wenn andere Kommunen nicht zustimmen? ChF: Wir sind die letzte Kommunge, alle anderen haben bereits zugestimmt.

  • Beschluss zur Beauftragung der Befliegung
  • Mit 6 Gegenstimmen beschlossen

3. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, Vergleichsangebote für die Erstellung des digitalen Flächenkatasters und der Abflussbeiwerte einzuholen

  • Mit 4 Gegenstimmen beschlossen

05 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)

Auszahlung eines Qualitätsbonus plus

06 Vergabe Kanalsanierung Kirchlein/Reuth

07 Antrag der CSU Fraktion zum Thema Betreutes Wohnen

08 Rechenschaftsbericht gemäß § 81 Abs. 4 KommHV zur Jahresrechnung 2014

09 Jahresrechnung 2013 - Vorstellung des Prüfberichts des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses

10 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO

11 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 10.02.2015

12 Anfragen

Publikationen

Fußnoten

<references />