Ehe: Unterschied zwischen den Versionen

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''"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."'' ({{GG 6}} Abs. 1)
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* "Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die [[Ehe]] und verstößt gegen {{GG 6}} Abs. 1."<ref>{{BVerfG 1 BvR 1232/00}} Leitsatz</ref>  
 
* "Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die [[Ehe]] und verstößt gegen {{GG 6}} Abs. 1."<ref>{{BVerfG 1 BvR 1232/00}} Leitsatz</ref>  
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==Siehe auch==
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* [[Familie]]
  
 
==Fußnoten==
 
==Fußnoten==

Version vom 3. März 2015, 09:40 Uhr

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." (GG Art. 6 Abs. 1)

Normen

Rechtsprechung

Zitate

Siehe auch

Fußnoten

<references />