Familie: Unterschied zwischen den Versionen

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''"[[Ehe]] und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung."'' ({{GG 6}} Abs. 1)
  
 
==Normen==
 
==Normen==

Version vom 3. März 2015, 09:40 Uhr

"Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." (GG Art. 6 Abs. 1)

Normen

Siehe auch