Stellenplan: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Dezember 2014, 21:21 Uhr
Normen
- GO Art. 64 Abs. 2 Satz 2
- GO Art. 69 Abs. 3 Weitergeltung des Stellenplans des Vorjahres bei vorläufiger Haushaltsführung
- KommHV-Kameralistik § 6