Transparenz: Unterschied zwischen den Versionen

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===Bundesverfassungsgericht (BVerfG)===
 
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==Publkationen==
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* Striedl, Hermann / Troidl, Thomas, Mehr [[Demokratie]] im [[Gemeinderat]] – [[Transparenz]] und [[Grundsatz des freien Mandats]] im Kommunalrecht –, BayVBl. 10/2008 S. 289 ff.
  
 
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
* [[Untreue]]
 
* [[Untreue]]

Version vom 14. Oktober 2015, 19:29 Uhr

Aus unserem Grundsatzprogramm

Transparenz

Grundlage aller kommunalen Entscheidungsprozesse ist eine objektiv richtige und umfassende Information. Dazu müssen grundsätzliche Informationen seitens der Stadtverwaltung aktiv zur Verfügung gestellt werden, weitergehende Informationen müssen für Bürger und Stadträte auf der Grundlage eines Rechtsanspruchs zugänglich, vollständig, wahrheitsgemäß und transparent sein. Die Grundsätze des Datenschutzes sind dabei mit großer Sorgfalt zu wahren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zu schützen. Frühzeitige und umfassende Informationen sind nach unserer Überzeugung die grundlegende Bedingung für erfolgreiche Bürgerbeteiligung, eine effektive Stadtratsarbeit, gute Entscheidungen und wachsendes Vertrauen in die Kommunalpolitik.

Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

Publkationen

Siehe auch