Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband: Unterschied zwischen den Versionen
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==Normen== | ==Normen== | ||
− | * [http://www. | + | * {{BayKomPrüfG}} |
+ | * [http://www.bkpv.de/grundlagen/satzung.htm Satzung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes] | ||
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* [http://www.bkpv.de/ Homepage] | * [http://www.bkpv.de/ Homepage] | ||
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+ | [[Kategorie:Institution]] | ||
+ | [[Kategorie:Rechnungsprüfung]] |
Aktuelle Version vom 24. Juni 2016, 11:05 Uhr
Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat seinen Sitz in München und wird vertreten durch den Geschäftsführenden Direktor.
Addressdaten
Suchname::Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband
Tel.: Telefon::+49-89/1272-0
E-Mail: E-Mail::poststelle@bkpv.de
Bayerischer Oberster Rechnungshof
2010
- Jahresbericht 2010 TNr. 16: Überörtliche Rechnungsprüfung der kleinen Gemeinden neu organisieren: "Die überörtliche Rechnungsprüfung der kleinen Gemeinden durch die 71 Staatlichen Rechnungsprüfungsstellen weist zahlreiche Mängel auf. Es bestehen erhebliche Rückstände und Prüfungsdefizite, in Einzelfällen bleiben Gemeinden über zehn Jahre ungeprüft. Die Aufsicht durch die Regierungen ist unzureichend.Die zersplitterte Aufbauorganisation erschwert einen effizienten Personaleinsatz. Die Prüfungsansätze sind unzureichend. Der ORH fordert, die überörtliche Rechnungsprüfung beim Kommunalen Prüfungsverband zusammenzufassen. Sie würde dadurch deutlich effektiver und effizienter."
Normen
- Gesetz über den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
- Satzung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes