Beschlussvorlage: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''[[Beschlussvorlage]]''' unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen [[Ladung]]smangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines [[Gemeinderatsbeschluss]]es.<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref> Beschlussvorlagen können der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, sie werden auch der [[Öffentlichkeit]] zugänglich gemacht, etwa durch Übersendung an die [[Presse]].<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref>
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Die '''[[Beschlussvorlage]]''' unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen [[Ladung]]smangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines [[Gemeinderatsbeschluss]]es.<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref> Beschlussvorlagen können der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, sie werden auch der [[Öffentlichkeit]] zugänglich gemacht, etwa durch Übersendung an die [[Presse]].<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 35</ref><noinclude>
  
 
==Submissionsergebnis und [[Beschlussvorlage]]n==
 
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[[Submissionsergebnis]]se dürfen nach der Auffassung von '''Busse/Keller''' der öffentlichen [[Beschlussvorlage]] nicht beigefügt werden, "da dies eine Veröffentlichung der [[Niederschrift (Vergabe)|Niederschrift]] der [[Submission]] darstellen würde, die nicht gestattet ist" (s.a. {{VOB/A 14}} Abs. 8).<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 240</ref>
 
[[Submissionsergebnis]]se dürfen nach der Auffassung von '''Busse/Keller''' der öffentlichen [[Beschlussvorlage]] nicht beigefügt werden, "da dies eine Veröffentlichung der [[Niederschrift (Vergabe)|Niederschrift]] der [[Submission]] darstellen würde, die nicht gestattet ist" (s.a. {{VOB/A 14}} Abs. 8).<ref>{{ISBN 9783415052086}} S. 240</ref>
  
==Stadtrat Burgkunstadt==
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Aktuelle Version vom 14. Juli 2021, 15:47 Uhr

Die Beschlussvorlage unterliegt nach BayVGH nicht der Öffentlichkeit.<ref>BayVGH, BayVBl. 1980,339</ref> Ihr Fehlen stellt keinen Ladungsmangel dar und führt auch nicht zur Unwirksamkeit eines Gemeinderatsbeschlusses.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35</ref> Beschlussvorlagen können der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, es sei denn, sie werden auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, etwa durch Übersendung an die Presse.<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35</ref>

Submissionsergebnis und Beschlussvorlagen

Submissionsergebnisse dürfen nach der Auffassung von Busse/Keller der öffentlichen Beschlussvorlage nicht beigefügt werden, "da dies eine Veröffentlichung der Niederschrift der Submission darstellen würde, die nicht gestattet ist" (s.a. VOB/A § 14 Abs. 8).<ref>Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 240</ref>

Stadtrat Burgkunstadt

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Rechtsprechung

  • BayVGH, BayVBl. 1980,339

Publikationen

  • Busse/Keller, Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern, Boorberg Verlag, 4. Aufl. 2014, ISBN 9783415052086 S. 35, 240 (Submissionsergebnisse)

Siehe auch

Fußnoten

<references/>