Bewertung externer Umweltkosten: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „<noinclude> ==Publikationen== * {{ISBN 9789279568497}} 5.3.2 Bewertung externer Umweltkosten, Seite 63 ==Siehe auch== * Umweltkosten ==Fußnoten== <refer…“) |
|||
(7 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | <noinclude> | + | Die Methode zur Berechnung der [[Kosten, die durch die externen Effekte der Umweltbelastung entstehen]], muss nach {{VgV 59}} Abs. 3<ref>vgl. auch {{Richtlinie 2014/24/EU 68}} Absatz 2 Satz 2; {{Richtlinie 2014/25/EU 83}} Absatz 2</ref> folgende Bedingungen erfüllen: |
+ | #sie beruht auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien; ist die Methode nicht für die wiederholte oder dauerhafte Anwendung entwickelt worden, darf sie bestimmte Unternehmen weder bevorzugen noch benachteiligen, | ||
+ | #sie ist für alle interessierten Beteiligten zugänglich und | ||
+ | #die zur Berechnung erforderlichen Informationen lassen sich von Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht im üblichen Maße nachkommen, einschließlich Unternehmen aus Drittstaaten, die dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), geändert durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten sind, mit angemessenem Aufwand bereitstellen.<noinclude><noinclude> | ||
+ | |||
+ | ==Normen== | ||
+ | ==={{Richtlinie 2014/24/EU}}=== | ||
+ | * {{Richtlinie 2014/24/EU 68}} Absatz 2 Satz 2 | ||
+ | |||
+ | ==={{Richtlinie 2014/25/EU}}=== | ||
+ | * {{Richtlinie 2014/25/EU 83}} Absatz 2 | ||
+ | |||
+ | ==={{VgV}}=== | ||
+ | * {{VgV 59}} Abs. 3 ([[Berechnung von Lebenszykluskosten]]) | ||
+ | |||
==Publikationen== | ==Publikationen== | ||
* {{ISBN 9789279568497}} 5.3.2 Bewertung externer Umweltkosten, Seite 63 | * {{ISBN 9789279568497}} 5.3.2 Bewertung externer Umweltkosten, Seite 63 | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
+ | * [[Lebenszykluskosten]] | ||
* [[Umweltkosten]] | * [[Umweltkosten]] | ||
Aktuelle Version vom 26. Februar 2021, 00:10 Uhr
Die Methode zur Berechnung der Kosten, die durch die externen Effekte der Umweltbelastung entstehen, muss nach VgV § 59 Abs. 3<ref>vgl. auch Richtlinie 2014/24/EU Artikel 68 Absatz 2 Satz 2; Richtlinie 2014/25/EU Artikel 83 Absatz 2</ref> folgende Bedingungen erfüllen:
- sie beruht auf objektiv nachprüfbaren und nichtdiskriminierenden Kriterien; ist die Methode nicht für die wiederholte oder dauerhafte Anwendung entwickelt worden, darf sie bestimmte Unternehmen weder bevorzugen noch benachteiligen,
- sie ist für alle interessierten Beteiligten zugänglich und
- die zur Berechnung erforderlichen Informationen lassen sich von Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht im üblichen Maße nachkommen, einschließlich Unternehmen aus Drittstaaten, die dem Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), geändert durch das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L 68 vom 7.3.2014, S. 2) oder anderen, für die Europäische Union bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten sind, mit angemessenem Aufwand bereitstellen.
Normen
Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Vergaberichtlinie)
- Richtlinie 2014/24/EU Artikel 68 Absatz 2 Satz 2
Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (Sektorenrichtlinie)
- Richtlinie 2014/25/EU Artikel 83 Absatz 2
Vergabeverordnung (VgV)
Publikationen
- Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet 5.3.2 Bewertung externer Umweltkosten, Seite 63
Siehe auch
Fußnoten
<references/>