Vorherige Marktkonsultationen: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | * {{ISBN 9789279568497}}, Seite 28 (2.4 Marktkonsultation) | ||
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+ | * [[Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen]] | ||
==Fußnoten== | ==Fußnoten== |
Aktuelle Version vom 22. Februar 2021, 20:42 Uhr
Vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens können die öffentlichen Auftraggeber nach Artikel 40 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Vergaberichtlinie) Marktkonsultationen zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und zur Unterrichtung der Wirtschaftsteilnehmer über ihre Auftragsvergabepläne und -anforderungen durchführen.
Hierzu können die öffentlichen Auftraggeber beispielsweise den Rat von unabhängigen Sachverständigen oder Behörden beziehungsweise von Marktteilnehmern einholen oder annehmen. Der Rat kann für die Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt werden, sofern dieser Rat nicht wettbewerbsverzerrend ist und nicht zu einem Verstoß gegen die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der Transparenz führt.noinclude>
Normen
- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Vergaberichtlinie)
Publikationen
- Handbuch für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen der Europäischen Union (Stand: Februar 2016) © Europäische Union, 2016, Nachdruck mit Quellenangabe gestattet , Seite 28 (2.4 Marktkonsultation)
Siehe auch
Fußnoten
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