Schwerpunktbereiche für umweltorientierte Beschaffung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Februar 2021, 19:22 Uhr
"Die Kommission hat zehn Schwerpunktbereiche für umweltorientierte Beschaffung festgelegt. Sie wurden ausgehend von ihrem Potenzial für Umweltverbesserungen anhand folgender Aspekte ausgewählt: öffentliche Ausgaben, potenzielle Auswirkungen auf die Lieferseite, Modellcharakter für private oder kommerzielle Verbraucher, politische Sensibilität, Vorliegen relevanter und leicht anzuwendender Kriterien, Marktverfügbarkeit und ökonomische Effizienz.
Die Schwerpunktbereiche sind:
- Bauwesen (einschließlich Rohstoffe, wie Holz, Aluminium, Stahl, Beton und Glas sowie Bauprodukte wie Fenster, Wandverkleidungen und Bodenbeläge, Heiz- und Kühlgeräte, operative Aspekte und Aspekte des Abbruchs und der Entsorgung von Gebäuden, Instandhaltungsarbeiten, bauseitige Arbeiten im Rahmen von Werkverträgen)
- Verpflegungs- und Cateringdienstleistungen
- Verkehr und Verkehrsdienstleistungen
- Energie (einschließlich Strom, Heizung und Kühlung aus erneuerbaren Energiequellen)
- Büromaschinen und Computer
- Bekleidung, Uniformen und andere Textilwaren
- Papier und Druckereileistungen
- Möbel
- Reinigungsprodukte und -dienstleistungen
- Ausstattungen für das Gesundheitswesen."<ref>Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Umweltorientiertes Öffentliches Beschaffungswesen (16.07.2008), Ziffer 4.2</ref>
Normen
EU
Mitteilungen der EU-Kommission
Fußnoten
<references/>