Juristische Person: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Grundrechte gelten nach {{GG 19}} Abs. 3 auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind<ref>siehe aber [[Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts]]</ref>.
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Die Grundrechte gelten nach {{GG 19}} Abs. 3 auch für inländische [[juristische Person|juristische Personen]], soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind<ref>siehe aber [[Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts]]</ref>.
  
 
==Arten==
 
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2021, 10:54 Uhr