Juristische Person: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2021, 10:54 Uhr
Die Grundrechte gelten nach GG Art. 19 Abs. 3 auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind<ref>siehe aber Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts</ref>.
Arten
Juristische Person des Privatrechts
Beispiele für juristische Personen des Privatrechts sind
- die Aktiengesellschaft
- die GmbH
- die Unternehmergesellschaft
- die Genossenschaft
- der rechtsfähige Verein
- die rechtsfähige Stiftung.
Juristische Person des öffentlichen Rechts
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts
- Rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts
Normen
Publikationen
Wikipedia
Fachaufsätze
Siehe auch
Fußnoten
<references />