Gemeinde: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gemeinden sind ursprüngliche [[Gebietskörperschaft|Gebietskörperschaften]] mit dem Recht, die [[örtliche Angelegenheit|örtlichen Angelegenheiten]] im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des [[Demokratie|demokratischen]] Lebens. ({{GO 1}})
 
Die Gemeinden sind ursprüngliche [[Gebietskörperschaft|Gebietskörperschaften]] mit dem Recht, die [[örtliche Angelegenheit|örtlichen Angelegenheiten]] im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des [[Demokratie|demokratischen]] Lebens. ({{GO 1}})
  
In Bayern gibt es 2056 Gemeinden<ref>Quelle: https://www.bayern.de/freistaat/staat-und-kommunen/</ref>, davon 314 "Städte". 2031 Gemeinden in Bayern sind kreisangehörig<ref>Quelle:  [https://www.bay-gemeindetag.de/media/24066/e-baygt_01-2021_210111_doppelseiten.pdf BAYERISCHER GEMEINDETAG 1/2021], Seite 3</ref> Eine Gemeinde ist nach {{GO 1}} Satz 1 GO eine [[Gebietskörperschaft]]. Als [[juristische Person des öffentlichen Rechts]] ([[Körperschaft des öffentlichen Rechts]]) ist eine Gemeinde Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt zu sein ([http://dejure.org/gesetze/VwGO/61.html § 61 VwGO]).<noinclude>
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In Bayern gibt es 2056 Gemeinden<ref>Quelle: https://www.bayern.de/freistaat/staat-und-kommunen/</ref>, davon 314 "Städte". 2031 Gemeinden in Bayern sind kreisangehörig<ref>Quelle:  [https://www.bay-gemeindetag.de/media/24066/e-baygt_01-2021_210111_doppelseiten.pdf BAYERISCHER GEMEINDETAG 1/2021], Seite 3</ref>. Als [[juristische Person des öffentlichen Rechts]] ([[Körperschaft des öffentlichen Rechts]]) ist eine Gemeinde Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem [[Verwaltungsgerichtsverfahren]] beteiligt zu sein ([http://dejure.org/gesetze/VwGO/61.html § 61 VwGO]).<noinclude>
  
 
==Begriffe==
 
==Begriffe==

Aktuelle Version vom 21. Januar 2021, 13:44 Uhr

Die Gemeinden sind ursprüngliche Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze zu ordnen und zu verwalten. Sie bilden die Grundlagen des Staates und des demokratischen Lebens. (GO Art. 1)

In Bayern gibt es 2056 Gemeinden<ref>Quelle: https://www.bayern.de/freistaat/staat-und-kommunen/</ref>, davon 314 "Städte". 2031 Gemeinden in Bayern sind kreisangehörig<ref>Quelle: BAYERISCHER GEMEINDETAG 1/2021, Seite 3</ref>. Als juristische Person des öffentlichen Rechts (Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist eine Gemeinde Trägerin von Rechten und Pflichten und fähig, an einem Verwaltungsgerichtsverfahren beteiligt zu sein (§ 61 VwGO).

Begriffe

Der Begriff Kommune stammt vom lateinischischen Wort communis „allgemein, gemeinschaftlich“<ref>Seite „Kommune“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 8. Juli 2019, 14:20 UTC. URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kommune&oldid=190237757 (Abgerufen: 9. August 2019, 12:37 UTC) </ref>.

Normen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>