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Aktuelle Version vom 5. Januar 2021, 18:18 Uhr
Bauausschuss
Bauausschuss
Sitzungstag: Dienstag, 12. Januar 2021
Sitzungsbeginn: 19:00 Uhr
Ort, Raum: in der Stadthalle
Öffentliche Tagesordnung
01 Bauantrag auf Errichtung einer Wohnanlage mit 15 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flst.Nr. 185 der Gemarkung Weidnitz (Lichtenfelser Str. 80) (2020-0049)
02 Bauantrag auf Errichtung eines Wohnhausneubaues auf dem Grundstück Flst.Nr. 454/1 der Gemarkung Kirchlein (Salzrinne 8) (2020-0050)
03 Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Baiersdorf, Gemeinde Altenkunstadt
04 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.12.2020
Stadtrat
Sitzungsnummer: SR/2021/001
Sitzungstermin: Dienstag, 12. Januar 2021
Sitzungsbeginn: 19:15 Uhr
Sitzungsort: Stadthalle
Öffentlicher Teil<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/3935/-/sitzung.html</ref>
TOP 02 Verlängerung der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben bis 2024
Projekt | Projekt::RZWas |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Wasserwirtschaft |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/01/12 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst, die Förderung nach der "RZWas 2021" in Anspruch zu nehmen und genehmigt das vom IB Miller vorgestellte Investitionsprogramm.
Darüber hinaus beauftragt der Stadtrat die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen und betraut die Verwaltung mit allen hierfür notwendigen Verfahrensschritten und Vertragsabschlüssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Verwaltung hat den Stadtrat zeitgerecht über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren. Notwendige Vertragsabschlüsse und Auftragsvergaben dürfen erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Würdigung durch das Landratsamt Lichtenfels getätigt werden.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten::5029500 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | [[Haushaltsnotiz::Die Einnahmen und Ausgaben für die geplanten Maßnahmen sind im HHPlan 2021 sowie dem Finanzplan bis 2024 entsprechend abzubilden.
Vorläufige Haushaltsführung beachten.]] |
Vergabe an | VergabeAn::IB Miller |
Frist | Frist::2020/11/30 |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Ja |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4095/-/Verlaengerung_der_Richtlinien_fuer_Zuwendungen_zu_wasserwirtschaftlichen_Vorhaben_bis_2024.html (Namen aus datenschutzrechtlichen Gründen red. gekürzt)</ref>
Am 09.07.2020 beschloss der Bayerische Landtag<ref>Dringlichkeitsantrag Drucksache Nr. 18/9005 vom 08.07.2020</ref>, die Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben zu evaluieren und über das Jahr 2021 hinaus fort zu führen. Entsprechend der Bekanntmachung vom 09.12.2020 werden weiterhin Förderungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben mit folgenden Eckpunkten gewährt
- Geltungsdauer der RZWas 2021 vom 01.04.2021 bis zum 31.12.2024
- Begrenzung der Förderung auf Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern
- Einführung einer Baupreisbremse durch moderate Absenkung der Mindestfördersätze
- Deckelung der Zuwendungen auf 1 Million EUR je Gemeinde und Jahr pro Vorhaben, getrennt nach Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
Nach interner Abstimmung stehen folgende Maßnahmen mit einem relevanten Bauvolumen von 5.029.500 zur Disposition:
- Wasserversorgung (ca. 890.000 EUR)
- Abwasserbeseitigung_Inliner (ca. 380.000 EUR)
- Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung_offene Bauweise (ca. 534.500 EUR zzgl. 90.000 EUR Straße)
- Rangengasse (Wasser, Abwasser)
- Friedhofstraße (Abwasser; Wiederherstellung Straßenkörper)
- Vollausbau (Wasser, Abwasser, Straße)
- Schönberg - Ausschreibung (ca. 630.000 EUR zzgl. 125.000 EUR Straße)
- Wolfsberg - Ausschreibung (ca. 500.000 EUR zzgl. 320.000 EUR Straße)
- Städelgasse, Fliehgasse - Vertrag Miller bereits geschlossen (ca. 225.000 EUR zzgl. 480.000 EUR Straße)
- Bahnhofstraße_Anger - Ausschreibung LP 5-9 (LP 1-3 liefert Miller) ca. 1.870.000 EUR zzgl. 670.000 EUR) Straße
Baukosten | Förderung | Eigenanteil Stadt | |
---|---|---|---|
Wasser | 2.579.500 | 1.805.650 | 773.850 |
Abwasser | 2.450.000 | 1.715.000 | 735.000 |
5.029.500 | 3.520.650 | 1.508.850 |
Herr E. vom IB Miller wird in der Sitzung anwesend sein und die einzelnen Maßnahmen vorstellen.
Im Rahmen der RZWas 2018 hat die Stadt Burgkunstadt bisher Förderungen in Höhe von 1.595.610 EUR abgerufen:
Abwasserbeseitigung | 616.810,40 |
Wasserversorgung | 590.089,60 |
geprüfter VN | 388.710,00 |
1.595.610,00 |
TOP 03 Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2018) Bauliche Sanierung von bestehenden Regenbecken - RÜB 09 Theisau
Projekt | Projekt::RZWas |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Regenüberlaufbecken |
Straße | Straße::Theisau |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/01/12 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschliesst die Umsetzung der vom Landratsamt Lichtenfels für das RÜB 09 Theisau geforderten Maßnahmen und beauftragt die Verwaltung mit der Beantragung der nach der RZWas 2018 möglichen Förderung.
Darüber hinaus wird die Verwaltung mit allen für die Umsetzung des Projektes notwendigen Verfahrensschritten und Vertragsabschlüssen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben betraut. Die Verwaltung hat den Stadtrat zeitgerecht über den jeweils aktuellen Sachstand zu informieren. Notwendige Vertragsabschlüsse und Auftragsvergaben dürfen erst nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Würdigung durch das LRA LIF getätigt werden.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten::22000 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle::1.7048.9535 |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz::Vorläufige Haushaltsführung. |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4096/-/Richtlinien_fuer_Zuwendungen_zu_wasserwirtschaftlichen_Vorhaben_RZWas_2018_Bauliche_Sanierung_von.html</ref>
Nach Ziffer 2.2.3 der RZWas 2018 kann auch die bauliche Sanierung bestehender Regenbecken gefördert werden.
Nach dem Wasserrechtsbescheid des Landratsamtes Lichtenfels vom 04.06.2020 muss das RÜB 09 Theisau bis 31.12.2021 mit Einrichtungen zum Rückhalt von Schwimm- und Schwebstoffen nachgerüstet werden.
Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen betragen rund 22.000 EUR. Nach der derzeit noch geltenden RZWas 2018 kann mit einer Förderung von rund 15.400 EUR gerechnet werden.
Da der entsprechende Antrag zum 31.12.2020 beim WWA eingegangen sein muss, hat die Verwaltung bereits mit Datum 10.12.2020 die notwendigen Unterlagen beim WWA Kronach eingereicht.
TOP 04 Vergabe von drei VGV-Verfahren für den Neubau eines Kinderhauses und die Generalsanierung der Grundschule
Projekt | Projekt::Schulberg |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Grundschule Burgkunstadt |
Straße | Straße::Pestalozzistraße |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/01/12 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beauftragt die Firma GCA planen.steuern, Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg mit der Durchführung der VGV-Verfahren Neubau Kinderhaus und Generalsanierung Grundschule für die Bereiche Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär), Technische Ausrüstung (Elektrotechnik) und Tragwerksplanung.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten::31119,30 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz::Es gelten die Grundsätze der vorläufigen Haushaltsführung |
Vergabe an | VergabeAn::GCA planen.steuern |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Ja |
Sachverhalt<ref>Quelle: https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4097/-/Vergabe_von_drei_VGV-Verfahren_fuer_den_Neubau_eines_Kinderhauses_und_die_Generalsanierung_der.html</ref>
Im Zuge der Bearbeitung des VGV-Verfahrens für den Bereich Architektenleistungen wurde festgestellt, dass weitere VGV-Verfahren für die Bereiche Technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär), Technische Ausrüstung (Elektrotechnik) und Tragwerksplanung notwendig sind, da die EU-Schwellenwerte überschritten werden.
Die Verwaltung hat am 30.11.2020 drei VGV-Berater angeschrieben und um ein Angebot für die o. g. VGV-Verfahren gebeten.
Die drei Ingenieure wurden aus der Liste der Bayerischen-Ingenieurkammer Bau ausgewählt.
Von den angeschriebenen drei VGV-Beratern hat nur einer ein Angebot abgegeben.
GCA planen.steuern, Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg 31.119,30 Euro
Der o. g. Preis beinhaltet die Mehrwertsteuer i. H. v. 19 % und einen Nachlass von 7 Prozent.
Somit ist der Auftrag an das Büro GCA planen.steuern, Frankenstr. 148, 90461 Nürnberg zu vergeben.
TOP 05 Neuerrichtung eines Feuerwehrhauses mit Gemeinschaftsraum in Theisau - Abschluss des Architektenvertrages
Projekt | Projekt::Neuerrichtung eines Feuerwehrhauses mit Gemeinschaftsraum in Theisau |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Freiwillige Feuerwehr Theisau |
Straße | Straße::Theisau |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/01/12 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat genehmigt das Honorarangebot des Architekturbüros Fleischmann + Fleischmann in Höhe von 134.900,17 EUR brutto. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Das bedeutet, dass zunächst die Leistungsphasen 1- 4 vergeben werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vertragsunterlagen auszufertigen.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten::134900,17 |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle::1.1317.9450 |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz::73279,24 |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz::Vorläufige Haushaltsführung |
Vergabe an | VergabeAn::Architekturbüro Fleischmann + Fleischmann |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4098/-/Neuerrichtung_eines_Feuerwehrhauses_mit_Gemeinschaftsraum_in_Theisau_Abschluss_des.html</ref>
Am 01.09.2020 legte der Stadtrat die Eckdaten für das geplante Feuerwehrhaus in Theisau fest und beauftragte die Verwaltung mit der Vorbereitung eines entsprechenden Architektenvertrages.
Das Büro Architekt + Ingenieure Fleischmann + Fleischmann bietet die notwendigen Leistungen LP 1 - LP 8 zu einem Honorar von 134.900,17 EUR brutto an.
Dem Honorarangebot liegen folgende Basisdaten zugrunde:
- Feuerwehrhaus mit 278 m² BGF(Bruttogrundfläche)
- Multifunktionsraum mit 153 m² BGF
- Außenanlagen mit 653 m² befestigter Fläche
- Honorarzone III
- Mindestsatz
- anrechenbare Kosten nach DIN 276 in Höhe von 875.181,80 EUR netto
- Nebenkosten 5 % aus der Auftragssumme
Die Kostenermittlung nach DIN 276 und das Honorat entsprechend dem derzeitigen Niveau. Kurz zum Vergleich - der Anbau der dritten Gruppen beim evangelischen Kindergarten kostete 996.561,33 EUR brutto. Die Architektenleistungen betrugen 135.392,99 EUR brutto.
TOP 06 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Projekt | Projekt::Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Feuerwehr |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/01/12 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Stadt Burgkunstadt entsprechend dem vorgestellten Satzungsentwurf. Die Satzung ist Bestandteil des Stadtratsbeschlusses.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4099/msr_/top06.html</ref>
Für Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben gehören, erheben die Kommunen für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehren einen Kostenersatz auf Grundlage einer entsprechenden Satzung.
Die Verrechnungssätze für die eingesetzten Fahrzeuge und Geräte sowie für das Personal orientieren sich an der sog. Mustersatzung, die in regelmäßigen Abständen vom Bayerischen Gemeindetag, dem Bayerischen Städtetag, dem BKPV und dem Landesfeuerwehrverband Bayern aktualisiert wird.
Die letzte Aktualisierung ging den Kommunen im Herbst 2020 zu.
Die aktualisierte Kostensatzung ist im RIS eingestellt. Die kalkulatorische Abschreibung ist von der jeweiligen Kommune individuell für jedes Fahrzeug aufgrund der konkreten AHK zu ermitteln.
Die durchschnittlichen Betriebskosten für Unterhalt, Wartung, TÜV etc. können aus der Mustersatzung entnommen werden.
TOP 07 Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH (AWK) - Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2019
Projekt | Projekt::Abwasserwirtschaft Kunstadt GmbH |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses |
Straße | Straße:: |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12 |
Antragsteller | Antragsteller:: |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/01/12 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | [[Beschlussvorlage::1. Der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss per 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 298.826,13 EUR wird hiermit festgestellt.
2. Der Gewinnvortrag aus 2019 in Höhe von 24.125,11 EUR sowie der Jahresüberschuss 2019 mit 2.732,80 EUR werden mit dem Betrag von 26.857,91 EUR auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Dem Geschäftsführer Herrn Dipl.Ing. Marcel Brechenmacher wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt. 4. Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 wird die Union AG, Herr Hubert Grünbaum, Friedrich-Ebert-Straße 21, 95448 Bayreuth bestimmt.]] |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
TOP 08 Marktplatz - Parkdauer
Projekt | Projekt::Marktplatz |
---|---|
Stichwort | Stichwort::Parkplatz |
Straße | Straße::Marktplatz |
Stadtratssitzung | Stadtratssitzung::Stadtratssitzung-2021-01-12 |
Antragsteller | Antragsteller::Stadtverwaltung Burgkunstadt |
Beschlussdatum | Beschlussdatum::2021/01/12 |
Beschlussvorlage<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussvorlage::Der Stadtrat beschließt.. |
Beschluss<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschluss:: |
Beschlussnummer<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt</ref> | Beschlussnummer:: |
Abstimmungsergebnis | Abstimmungsergebnis:: |
Maßnahmen | Maßnahme:: |
Notiz | Notiz:: |
Sollkosten | Sollkosten:: |
Istkosten | Istkosten:: |
Haushaltsstelle | Haushaltsstelle:: |
Haushaltsansatz | Haushaltsansatz:: |
Haushaltsnotiz | Haushaltsnotiz:: |
Vergabe an | VergabeAn:: |
Frist | Frist:: |
Wiedervorlage | Wiedervorlage:: |
Vorgängerbeschluss | Vorgängerbeschluss:: |
Folgebeschluss | Folgebeschluss:: |
Erledigt | Erledigt::Nein |
Vergabe | Vergabe::Nein |
Sachverhalt<ref>Quelle: Stadt Burgkunstadt - https://burgkunstadt.ris.kommune-aktiv.de/seite/de/rathaus/4101/-/Marktplatz_-Parkdauer.html</ref>
Im vergangenen Jahr wurde über die Städtebauförderung eine Untersuchung des ruhenden Verkehrs im Altstadtbereich durchgeführt. Im Zuge der Debatten zu diesem Thema wurde seitens der Verwaltung und des Stadtrats angeregt, die Parkzeit auf dem Marktplatz von 3 Stunden auf 1,5 Stunden zu reduzieren.
Von der Verwaltung wurden alle Eigentümer des Marktplatzes diesbezüglich angeschrieben und befragt. Das Ergebnis der Umfrage lautet:
- 11 Eigentümer sprachen sich für 1,5 Stunden Parkdauer,
- 9 Eigentümer für die 3 Stunden Regelung aus und
- 1 Eigentümer hat sich nicht zurückgemeldet.
Die Übersicht der Umfrage ist im RIS eingestellt.
Der Stadtrat möge entscheiden, welche Variante zukünftig angewendet werden soll.
TOP 09 Bekanntgaben nach Art. 52 Abs. 3 GO
TOP 10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.12.2020
Fußnoten
<references/>