Nichtoffenes Verfahren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Kommunalwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Weiterleitung nach Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erstellt)
Markierung: Neue Weiterleitung
 
(11 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Das nicht offene Verfahren ist nach {{GWB 119}} Abs. 4 ein Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt ([[Teilnahmewettbewerb]]), die er zur Abgabe von Angeboten auffordert.
+
#WEITERLEITUNG [[Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb]]
 
 
== Normen ==
 
* {{GWB 119}} Abs. 4
 
 
 
==Siehe auch==
 
* [[Vergabeart]]
 
** [[Offenes Verfahren]]
 
  
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]
 
[[Kategorie:Vergaberecht]]

Aktuelle Version vom 11. Januar 2021, 19:44 Uhr