Schädliche Gewässerveränderungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. September 2020, 12:38 Uhr
Schädliche Gewässerveränderungen sind Veränderungen von Gewässereigenschaften, die das Wohl der Allgemeinheit, insbesondere die öffentliche Wasserversorgung, beeinträchtigen oder die nicht den Anforderungen entsprechen, die sich aus diesem Gesetz, aus auf Grund dieses Gesetzes erlassenen oder aus sonstigen wasserrechtlichen Vorschriften ergeben (WHG § 3 Nr. 10).
Normen
- WHG § 3 Nr. 10