Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 31. August 2020, 23:02 Uhr
Überschwemmungsgebiete sind nach WHG § 76 Abs. 1 Gebiete zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern und sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen oder die für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist.