Gewässer zweiter Ordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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* {{BayWG 2}} Abs. 1 Nr. 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer
 
* {{BayWG 2}} Abs. 1 Nr. 2 Einteilung der oberirdischen Gewässer
 
* {{BayWG 3}} Gewässerverzeichnisse
 
* {{BayWG 3}} Gewässerverzeichnisse
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* {{BayWG 5}} Eigentum an den [[Gewässer erster Ordnung|Gewässern erster]] oder [[Gewässer zweiter Ordnung|zweiter Ordnung]] (Zu § 4 Abs. 5 WHG)
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* [https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/39/anhang/Anlage_01.pdf Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung (vgl. Anlage 1 der Bekanntmachung)]
  
 
==Publikationen==
 
==Publikationen==

Aktuelle Version vom 3. September 2020, 11:25 Uhr

Das Staatsministerium erlässt die Verzeichnisse über die Gewässer zweiter Ordnung und die Wildbäche durch Allgemeinverfügung. (BayWG Art. 3 Abs. 1 Satz 1)

Stadt Burgkunstadt

In dem Verzeichnis über Gewässer zweiter Ordnung sind keine Gewässer im Stadtgebiet Burgkunstadt aufgeführt<ref>Quelle: Herr E./IB Miller in der Stadtratssitzung am 05.04.2016 TOP 02</ref>

Normen

Publikationen

Siehe auch

Fußnoten

<references/>