Isolierter Bebauungsplan: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Flächennutzungsplan ist nach {{BauGB 8}} Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen…“) |
|||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | Ein Flächennutzungsplan ist nach {{BauGB 8}} Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen ([[Isolierter Bebauungsplan]]).<noinclude> | + | Ein [[Flächennutzungsplan]] ist nach {{BauGB 8}} Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich, wenn der [[Bebauungsplan]] ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen ([[Isolierter Bebauungsplan]]).<noinclude> |
==Normen== | ==Normen== | ||
* {{BauGB 8}} Abs. 2 Satz 2 | * {{BauGB 8}} Abs. 2 Satz 2 | ||
+ | |||
+ | ==Siehe auch== | ||
+ | * [[Entwicklungsgebot]] | ||
==Fußnoten== | ==Fußnoten== |
Aktuelle Version vom 5. Juni 2020, 13:52 Uhr
Ein Flächennutzungsplan ist nach BauGB § 8 Abs. 2 Satz 2 nicht erforderlich, wenn der Bebauungsplan ausreicht, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen (Isolierter Bebauungsplan).
Normen
- BauGB § 8 Abs. 2 Satz 2
Siehe auch
Fußnoten
<references/>