Genehmigung des Flächennutzungsplans: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Flächennutzungsplan bedarf nach {{BauGB 6}} Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.<noinclude>
 
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Aktuelle Version vom 4. Juni 2020, 13:48 Uhr

Der Flächennutzungsplan bedarf nach BauGB § 6 Abs. 1 der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

Normen

Siehe auch