Landesentwicklungsprogramm Bayern: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Landesentwicklungsprogramm Bayern]] (kurz: LEP)<ref>{{LEP}}</ref> ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.
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Das [[Landesentwicklungsprogramm Bayern]] (kurz: LEP)<ref>{{LEP}}</ref> ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der [[Bayerische Staatsregierung|Bayerischen Staatsregierung]] für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.
 
*Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die [[Bauleitplanung]] eine Anpassungspflicht.
 
*Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die [[Bauleitplanung]] eine Anpassungspflicht.
 
*Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref><noinclude>
 
*Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.<ref>Quelle: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:15 Uhr</ref><noinclude>
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==[[Landkreis Lichtenfels]]==
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Der [[Landkreis Lichtenfels]] ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern als „[[Raum mit besonderem Handlungsbedarf]]“ ausgewiesen.<ref>[https://www.landesentwicklung-bayern.de/fileadmin/user_upload/landesentwicklung/Dokumente_und_Cover/Instrumente/LEP_nicht-amtliche_Lesefassung_2020/LEP_Stand_2018_Anhang_2_-_Strukturkarte.pdf Anhang 2 Strukturkarte]</ref>
  
 
==Normen==
 
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===Fortschreibungen===
 
===Fortschreibungen===
* Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16.09.2019 nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens die LEP-Teilfortschreibung für den Bereich „Riedberger Horn“ in Anhang 3, Alpenplan, Blatt 1, abschließend beschlossen. Der Bayerische Landtag hat der LEP-Teilfortschreibung am 27.11.2019 zugestimmt (siehe [https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/vorgangsanzeige;jsessionid=CF6EFA281407382E801E2CEDD22FE133?execution=e1s1 Landtagsdrucksache 18/5081]). Die LEP-Teilfortschreibung ist nach Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) am 01.01.2020 in Kraft getreten. Damit ist der im Jahr 2018 der Zone B des Alpenplans zugeordnete Bereich am Riedberger Horn wieder der Zone C zugeordnet. Die verbindliche LEP-Teilfortschreibung kann im Folgenden eingesehen werden.<ref>Quelle:https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:20</ref>
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* Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 16.09.2019 nach Auswertung des Beteiligungsverfahrens die LEP-Teilfortschreibung für den Bereich „Riedberger Horn“ in Anhang 3, Alpenplan, Blatt 1, abschließend beschlossen. Der Bayerische Landtag hat der LEP-Teilfortschreibung am 27.11.2019 zugestimmt (siehe [https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/vorgangsanzeige;jsessionid=CF6EFA281407382E801E2CEDD22FE133?execution=e1s1 Landtagsdrucksache 18/5081]). Die LEP-Teilfortschreibung ist nach [https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2019-751/ Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.)]<ref>{{GVBl}}</ref> am 01.01.2020 in Kraft getreten. Damit ist der im Jahr 2018 der Zone B des Alpenplans zugeordnete Bereich am Riedberger Horn wieder der Zone C zugeordnet. Die verbindliche LEP-Teilfortschreibung kann im Folgenden eingesehen werden.<ref>Quelle:https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:20</ref>
* Der Ministerrat hat am 20.02.2018 die LEP-Teilfortschreibung zu den Themen Zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Anbindegebot, Einzelhandel und Höchstspannungsfreileitungen sowie zu den Themen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche abschließend beschlossen. Die LEP-Teilfortschreibung ist nach Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt  (GVBl.) am 01.03.2018 in Kraft getreten.<ref>Quelle:https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:20</ref>
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* Der Ministerrat hat am 20.02.2018 die LEP-Teilfortschreibung zu den Themen Zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Anbindegebot, Einzelhandel und Höchstspannungsfreileitungen sowie zu den Themen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche abschließend beschlossen. Die LEP-Teilfortschreibung ist nach [https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2018-55/ Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt  (GVBl.)]<ref>{{GVBl}}</ref> am 01.03.2018 in Kraft getreten.<ref>Quelle:https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/ - abgerufen am 29.05.2020 um 10:20</ref>
  
 
==Downloads==
 
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==Links==
 
==Links==
* https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/
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* https://www.landesentwicklung-bayern.de/
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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* [[Landesentwicklung]]
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* [[Landesplanung]]
 
* [[Raumordnung]]
 
* [[Raumordnung]]
 
** [[Ländlicher Raum]]
 
** [[Ländlicher Raum]]
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[[Kategorie: Landschaftspflege]]
 
[[Kategorie:Öffentliches Baurecht]]</noinclude>
 
[[Kategorie:Öffentliches Baurecht]]</noinclude>

Aktuelle Version vom 7. August 2020, 14:29 Uhr

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (kurz: LEP)<ref>Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)</ref> ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.

Landkreis Lichtenfels

Der Landkreis Lichtenfels ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern als „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ ausgewiesen.<ref>Anhang 2 Strukturkarte</ref>

Normen

Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG)

Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)

Fortschreibungen

Downloads

Links

Siehe auch

Fußnoten

<references/>