Mitgliederzahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 28. Mai 2020, 14:07 Uhr

Mitgliederzahl im Bürgerverein

  • Aktueller Mitgliederstand: 53 Mitglieder (Stand 30.04.2020)

Bescheinigung der Mitgliederzahl

Der Vorstand hat dem Amtsgericht auf dessen Verlangen jederzeit eine schriftliche Bescheinigung über die Zahl der Vereinsmitglieder einzureichen (BGB § 72).

Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl

Sinkt die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei herab, so hat das Amtsgericht nach BGB § 73 auf Antrag des Vorstands und, wenn der Antrag nicht binnen drei Monaten gestellt wird, von Amts wegen nach Anhörung des Vorstands dem Verein die Rechtsfähigkeit zu entziehen.

Normen

Links